Repräsentativversammlungen als Mittel der Zentralverwaltung in Frankreich (15. Jahrhundert). Mit vergleichendem Rückblick ins 11. Jahrhundert
Neithard Bulst
Bulst, N., "Repräsentativversammlungen als Mittel der Zentralverwaltung in Frankreich (15. Jahrhundert). Mit vergleichendem Rückblick ins 11. Jahrhundert", dans Paravicini, W. / Werner, K. F. (éd.), Histoire comparée de l’administration (IVe-XVIIIe siècles), Beihefte der Francia, vol. 9, Ostfildern, Thorbecke Verlag, 1980.
Extrait du texte
Im Frankreich des 15. Jahrhunderts gab es vom König oder seinen Amtsträgern einberufene Repräsentativversammlungen auf der Ebene der lokalen königlichen Verwaltung, d. h. den bailliages und sénéchaussées,
daneben auf regionaler Ebene die Provinzialstände, etwa in der Normandie
oder im Languedoc, in denen jeweils mehrere dieser lokalen Repräsentativversammlungen aufgingen, und schließlich die Generalstände als
Versammlung von Repräsentanten aller drei Stände aus dem gesamten
Herrschaftsgebiet des französischen Königs. Generalständeversammlungen
konnten allerdings auch in zwei getrennten Versammlungen, im
Languedoc und im Languedoïl, abgehalten werden. Daneben sind schließlich
noch die vom König aus gegebenem Anlaß einberufenen Notabeinversammlungen zu erwähnen, die sich jedoch nur aus vom König benannten Vertretern aller drei Stände oder auch nur von zwei Ständen
oder aus einem Stand zusammensetzten. Beschränken wir uns hier im
wesentlichen auf Generalständeversammlungen.